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Zertifizierung und Qualitätsversprechen

Wir sehen es als Verpflichtung an, den Standort Deutschland als Mitglied der niedersächsischen Zahntechniker Innung zu stärken. So arbeiten wir, wie vom Gesetzgeber verlangt, nach dem Medizinproduktegesetz (MPG).

Das heißt, dass der Fertigungsprozess, der für Sie persönlich hergestellten Arbeit einer ständigen Kontrolle unterliegt und darüber hinaus, dass alle verwendeten Materialien, die in Ihrem Mund verbleiben, so verarbeitet werden wie vom Hersteller verlangt, und jeder Techniker garantiert mit seiner Unterschrift dafür, dass dem auch so ist.

Besuchen Sie hierzu auch die Webseite der Zahntechniker Innung Niedersachsen - Bremen.

 

Die Qualitätsversprechen

1

Der individuelle Zahnersatz für den Patienten wird mit sorgfältiger Handwerkskunst als Sonderanfertigung nach dem Medizinproduktegesetz in kontrollierten, qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen gefertigt.

2

Die Qualitätsziele für das Produkt werden im Fertigungsprozess durch kontrollierte Einhaltung der Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen des Fachverbandes VDZI gesichert.

3
Der im Meisterlabor gefertigte Zahnersatz entspricht dem aktuellen in Deutschland geltenden Stand der Zahntechnik. Er wird unter Einhaltung der zahnmedizinischen Erfordernisse in Erfüllung der spezifischen Kundenanforderungen hergestellt.

4
Das Medizinprodukt wird mit Materialien gefertigt, die zur Kennzeichnung ihres Sicherheitsstandards das europäische CE-Zeichen tragen.

5
Der Zahnersatz ist ein Medizinprodukt und entspricht als Sonderanfertigung den in Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993 genannten grundlegenden Anforderungen.
6
Das Meisterlabor verfolgt als Hersteller von Medizinprodukten, die als Sonderanfertigung jahrzehntelang im Mund des Patienten verbleiben, ein nachhaltiges integriertes Sicherheitskonzept. Daher wird bei der Fertigung der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
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